Fahrräder abstellen
Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Diese Hausordnung, ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. Darin ist auch geregelt, wo Sie Fahrräder abstellen dürfen. Hierbei sollten die Fahräder aber ordentlich abgestellt werden und die defekten oder nicht mehr genutzten, rechtzeitig entsorgt werden.
Ordnung und gegenseitige Rücksichtnahme sind heierbei besonders zu beachten.
Fahrrad Abstellplätze: diese befinden sich auf der Rückseite des Gebäudes Warnowufer 30. Sie finden dort 25 überdachte Plätze sowie ein abgeschlossener Raum welcher nur für ca. 12 Fahrräder genutzt werden sollte.
Jeder Wohnungsmieter kann mit seinem Haustürschlüssel die Tür zum abgeschlossenen Bereich öffnen, um dort sein Fahrrad abzustellen. Anhänger sollten Sie in Ihrem eigenen Abstellraum deponieren. Diese nehmen zu viel Platz weg.
Durch den Neubau an der Ostseite wurde die Trennmauer abgerissen. Dadurch ist es in diesem Bereich zu Störungen gekommen. Ende März soll dann vom Investor ein neues Fundament aus Beton errichtet und ein neuer Trennzaun montiert werden.
Sobald das Fundament errichtet wurde, werden unsererseits die brach liegenden Flächen mit Verbundpflaster neu ausgelegt. Dies gilt auch für die Grundflächen unter dem überdachtem Fahrradständer.
Um die Ordnung in diesem Bereich wieder herzustellen, werden wir den dort abgestellten Schrott (demontierte und teilweise zerlgte Fahrräder) der Verwertung zuführen. Nicht benutze Fahrräder, welche dort schon seit Ewigkeiten abgestellt waren, werden vom Hausmeister für 14 Tage im Heizungsraum abgestellt. Bei Nichtabholung werden wir diese dann entsorgen lassen.