Hausordnung – AWIC

Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Die Hausordnung, die Bestandteil dieses Mietvertrages ist, ist daher von allen Hausbewohnern einzuhalten

I Schutz vor Lärm und allgeneiner Belästigung

  1. Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter von 13.00 bis 15.00 Uhr von 22.00 bis 07.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr einzuhalten. Insbesondere ist das Musizieren in dieser Zeit zu Fernseh-, Radio- und Tonbandgeräte sowie Plattenspieler sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken, insbesondere muss bei geöffneten Fenstern gebührend Rücksicht genommen werden. Die Benutzung dieser Geräte im Freien (Balkon, Loggia, Garten usw.) darf die Hausbewohner und Nachbarn nicht stören.

 

  1. Durch Baden oder Duschen darf in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner nicht gestört werden.

 

  1. Sind bei Arbeiten oder der Benutzung von Haushaltsgeräten wie z.B. Waschmaschine, Trockenschleuder usw. belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so sind diese Tätigkeiten werktags auf die Zeit von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr zu beschränken.

 

  1. Kinder sind anzuhalten, das Spielen und Lärmen im Treppenhaus zu unterlassen.

 

  1. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen, Loggien oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.

 

  1. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt.

 

 

II Sicherheit

  1. Die Haustür muss durchgehend von 00.00 bis 24.00 Uhr verschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus betritt oder verlässt, verantwortlich.

 

  1. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen.

 

  1. Kleinkrafträder, Mopeds, Motorroller und ähnliche Fahrzeuge dürfen auch vorübergehend nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen untergestellt werden. Ansonsten befindet sich im hinteren Teil des Gebäudes W30 ein abgeschlossener Fahrradraum sowie ein überdachter Fahrrad Abstellplatz für unsere Mieter.

 

  1. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr weder im Keller noch in Bodenräumen aufbewahrt werden. Größere Gegenstände wie Möbelstücke, Reisekoffer müssen so aufgestellt werden, dass die Räume übersichtlich und zugänglich bleiben.

 

  1. Das Betreten des Daches ist dem Mieter oder dem von ihm Beauftragten nicht gestattet. Zur fachgemäßen Anbringung von Außenantennen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

III.        Sauberkeit

 

  1. Haus und Grundstück sind reinzuhalten. Verunreinigungen sind von den verantwortlichen Hausbewohnern unverzüglich zu beseitigen.

 

  1. Wenn nicht die Reinigung des Treppenhauses vom Vermieter übernommen ist, haben die Bewohner des Erdgeschosses den Erdgeschoßflur, Haustür, Haustreppe, Kellertreppe, Kellergang und den Zugang zum Haus zu säubern, die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen. Die Bewohner des oberen Stockwerks sind außerdem verpflichtet, für die Sauberhaltung der Bodentreppe und des Vorplatzes auf dem Boden zu sorgen. Mehrere auf demselben Flur wohnende Parteien haben die Reinigung abwechselnd auszuführen. Zur Reinigung gehört auch das Säubern des Geländers, Putzen der Fenster und Reinigen der Türen. Die Reinigung ist mindestens einmal wöchentlich vorzunehmen.

 

  1. Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße gefüllt werden. Sperriger Abfall ist zu zerkleinern, heiße Asche darf nicht in die Müllgefäße geschüttelt werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird.

 

  1. Waschküche und Trockenraum stehen entsprechend der Einteilung durch den Vermieter zur Benutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Wäsche darf nur an Stellen getrocknet werden, die von der Straße aus nicht einzusehen sind. Das Trocknen der Wäsche in der Wohnung ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

  1. In die Toiletten und/oder Ausgussbecken dürfen Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln, Katzenstreu usw. nicht geworfen werden.

 

  1. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften und zu beheizen. Ein Auskühlen ist durch Abstellen der Thermostaten zu unterlassen. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung nicht entlüftet werden.

 

  1. Balkone, Loggien, Dachgärten und gedeckte Freisitze sind von Eis und Schnee freizuhalten.